Allgemeine Geschäftbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Reparaturen erfolgen nur auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen der Motorcycle Company Hamburg. (nachfolgend Verkäufer genannt).
Geschäftsbedingungen des Käufers sowie entgegenstehende oder von Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen des Verkäufers sind nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung wirksam.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit es sich bei dem Vertragspartner des Verkäufers nicht um einen Verbraucher im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Die Preise sind freibleibend.
Bei Verträgen, die im Rahmen von Online-Versteigerungen zustande kommen, verstehen sich die Preise grundsätzlich als Bruttoendpreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die endgültige Festlegung der Preise für Serviceleistungen und Reparaturen erfolgt erst nach dem Serviceeinsatz. Bei Erstellung eines Kostenvoranschlages ist der Verkäufer vor der Durchführung einer Serviceleistung nicht verpflichtet, das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um weniger als 10 % überschritten werden.
3 . Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer als angenommen. Die Auftragsbestätigung kann mit der Rechnung zusammen erfolgen.
4. Lieferung und Transport
Liefer-, Reparaturtermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich durch den Verkäufer, bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen bestätigt sind. Erfüllungsort für die Lieferungen/Leistungen des Verkäufers ist grundsätzlich der Firmensitz. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportschäden sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Lieferung gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Im Falle der Anlieferung durch eine Spedition ist die Ware in Gegenwart des Fahrers auszupacken und ein Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Es ist durch Unterschrift zu bestätigen, dass sich die Verpackung vor Schadenfeststellung in einwandfreiem Zustand befand. Schäden sind dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden zu melden. Bei einer Annahmeverweigerung durch den Käufer wird keinerlei Haftung für Schäden übernommen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere für die Lagerung und Transport, sind vom Käufer zu tragen. Eine Rücksendung der Ware – auch in Teilen – erfolgt ausschließlich zu Lasten des Käufers. Teilweise Mängel berechtigen den Käufer nicht zum Einbehalten von Teilbeträgen der Gesamtrechnung.
5. Gebrauchte Ersatzteile und Motorräder
Die Lieferung von gebrauchten Ersatzteilen/Motorrädern erfolgt ab Firmensitz, sowie in dem vom Verkäufer bezeichneten Zustand. Angaben über Baujahr, Typ, usw. sind nach bestem Wissen, jedoch vollkommen unverbindlich. Dem Käufer steht es frei, den Kaufgegenstand am Sitz des Verkäufers zu besichtigen. Schadensersatzansprüche werden nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang anerkannt.
6. Gewährleistung
Der Käufer hat die Lieferung/Leistung/Reparatur unverzüglich nach Erhalt/Fertigstellung auf Mängel zu überprüfen. Im Falle der Mangelhaftigkeit ist diese dem Verkäufer umgehend schriftlich anzuzeigen. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretener Mangel vorliegt, ist dieser wahlweise zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung berechtigt. Minderung oder Wandelung kommen erst nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung in Betracht.
Die Mangelhaftigkeit einer erbrachten Serviceleistung/Reparatur ist nach schriftlicher Anzeige nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung und/oder durch Austausch der verwendeten Zubehör-, Ersatz- oder Austauschteile zu beseitigen.
Es wird keine Haftung übernommen für Mängel aufgrund normalen Verschleißes sowie für elektronische Bauteile, die auf eine andere, als die bei der ursprünglichen Serviceleistung vorhandenen technischen Ursachen zurückzuführen sind.
Es wird keine Haftung übernommen für Fehler, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Bedienung oder Behandlung entstanden sind. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzes so verjähren Gewährleistungsansprüche beim Erwerb von gebrauchten Waren in einem Jahr ab Ablieferung/Übergabe der Ware. Im Übrigen gelten einzelvertragliche Regelungen.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren/Motorrädern einschließlich zu Reparaturzwecken verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vor. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Ware an einen Dritten weiterveräußert oder verarbeitet hat. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen, ebenso ist er nicht berechtigt, diese zu veräußern oder zu verschenken. Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen und die Pfandgläubiger vom bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.
8. Zahlung
Rechnungsstellungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Bei Geschäften, an denen kein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt vorbehalten.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und -bedingungen, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder bei Bekannt werden sonstiger Umstände, die dessen Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig, bei Wechseln ohne Rücksicht auf die Laufzeit.
Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers zulässig, Zurückbehaltungsrecht, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand
Sofern der Kunde des Verkäufers Vollkaufmann ist, gilt der Geschäftssitz des Verkäufers als vereinbarter Gerichtsstand. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.